Geltungsbereich
kurz erklärt:
Es gibt sogenannte "Bundesländertarife" - hier werden die Kosten eines Sonderklasseaufenthaltes in einem Krankenhaus nur im ausgewählten Bundesland übernommen - diese Tarife sind in der Regel günstiger als ein "Österreich-Tarif".
Beispiel:
Sie leben in der Steiermark und wählen das Bundesland "Steiermark" aus. Nun sind die Sonderklasse-Aufenthalte in steirischen Krankenhäusern gedeckt. Bei Sonderklasse-Aufenthalten in anderen Bundesländern kann es je nach Versicherer zu einem Selbstbehalt kommen.
Frau Müller hat eine Krankenversicherung für das Bundesland Steiermark abgeschlossen. Nun möchte Sie jedoch eine spezielle Behandlung im AKH in Wien durchführen lassen.
Nach Rücksprache mit ihrer Krankenversicherung würde für diesen Krankenhausaufenthalt in Wien ein Selbstbehalt von 200 Euro pro Tag fällig werden.
Empfehlung:
Geben Sie hier an, in welchem Bundesland Sie die Leistungen Ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten. Das eigene Bundesland ist günstiger als "ganz Österreich", Sie können jedoch Behandlungen in anderen Bundesländern mit einem eventuellen Selbstbehalt durchführen lassen. Bei Auswahl "ganz Österreich" können Sie die Leistungen in jedem Bundesland in Anspruch nehmen.